Die Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen (MSH)

Im Rahmen der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen (MSH) bieten wir für Kinder von 4-6 Jahren Unterstützung und Beratung an.

Sowohl  Kindertagesstätten als auch Eltern können sich direkt an uns wenden.

 

 

 

Die Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen

  • beobachten und diagnostizieren Kinder mit Entwicklungsbesonderheiten jeweils einzeln und/oder in der Gruppe
  • bieten Beratung zu geeigneten Fördermaßnahmen und Schulen
  • beraten Kolleginnen und Kollegen in den Kindertagesstätten
  • arbeiten mit weiteren Fachdiensten (Kinderärzten, Kliniken, Logopäden, Ergotherapeuten, Ambulanter Erziehungshilfe  etc.) zusammen

 

Wichtig ist, dass der Wohnort des Kindes  zu unserem Sprengel gehört: Unser Schulsprengel

 

Um tätig zu werden, benötigen wir den vollständig ausgefüllten MSH-Antrag (s. Formular unten).

 

Wichtige Hinweise:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Anfrage erst bearbeiten können, wenn uns der vollständig ausgefüllte Antrag vorliegt. Eine vorherige Ankündigung, dass Sie den Antrag gerade bearbeiten, ist daher nicht erforderlich und führt sowohl bei Ihnen als auch bei uns zu zusätzlichem Aufwand. 

 

Vorabbesuche in der Kindertageseinrichtung sind aus Datenschutzgründen nicht möglich. 

 

Liegen für das Kind bereits ärztliche Berichte vor, bitten wir Sie, den Antrag gemeinsam mit diesen einzureichen, damit Verzögerungen vermieden werden können. Eine Bearbeitung ist erst möglich, wenn sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen.

 

Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir E-Mails mit derartigen Anfragen nicht beantworten können.

 

Download
Antrag_MSH.pdf
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Den Antrag können Sie per E-Mail, Fax oder Post an uns schicken. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns.

 

E-Mail: [email protected]

 

Fax: 089 - 7201568842

 

Adresse: Sonderpädagogisches Förderzentrum München Süd, Stielerstr. 6, 80336 München

 

Ansprechpartnerinnen sind unsere Kolleginnen: Lobna Ben Hassine, Stephanie Wenta, Christine Kern

 

Für die Inanspruchnahme der MSH entstehen keine Kosten.